Daran vermag auch der von ihm in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestartete Versuch, mit der im Jahre 2014 erhaltenen Erbschaft die Bestreitung des Lebensunterhalts während der hier interessierenden Periode von September 2017 bis 22. Juli 2018 erklären zu wollen, nichts zu ändern. Zwar ist mittlerweile belegt, dass der Beschuldigte Mitte August 2014 tatsächlich gut CHF 69'000.00 ausbezahlt erhielt – allerdings wurde dieser Betrag am 20. August bzw. 8. September 2014 kurzerhand wieder bar vom Konto abgehoben. Was er danach damit machte, ist offen. Belege über die Verwendung des Geldes gibt es nicht.