Und hier präsentiert sich wie der Vorinstanz auch der Kammer in Bezug auf den Besitz und die Veräusserung des Haschischs ein sehr dichtes Mosaik von Indizien, die ein stimmiges und nahezu vollständiges Gesamtbild ergeben und in ihrer Gesamtheit erdrückend sind. Die Vorgänge sind nicht anders zu erklären, als dass der Beschuldigte die ca. 10,2 kg Haschisch besessen und veräussert hat. Da er die an verschiedenen Orten in seiner Wohnung verteilt aufgefundenen Verpackungen kaum leer in die im September