Entgegen den Vorbringen der Verteidigung kann somit nicht von einer vagen Sachlage gesprochen werden, woran die Tatsache, dass für das (noch) strittige Tatgeschehen keine direkten Beweise wie Aussagen von Abnehmern, sichergestellte Drogen oder Telefonkontrollen bestehen, nichts ändert. Denn es liegt eine Vielzahl von verlässlichen und untereinander unabhängigen Indizien vor (leere Verpackungen, Fingerabdrücke, Betäubungsmittel und entsprechende Utensilien, Notizzettel, fehlende legale Einnahmen, Geldwechselbelege, Bargeld, teilweise in auffälliger Stückelung, Bezüge zu Spanien, einschlägige Vorstrafen, Drogen und Bargeld anlässlich Anhaltung).