EO 17 8758: 781,7 g Haschischplatten im Rucksack bei einer Polizeikontrolle am 25. Juli 2017) hervor, dass er in der Vergangenheit teilweise einen schwunghaften Handel mit Haschisch trieb und ihm die nötigen Bezugs- und Absatzkanäle bzw. die entsprechenden Kontakte nach wie vor bekannt gewesen sein dürften. Für den Verkauf in Bern und Umgebung spricht wiederum der Umstand, dass beim ansonsten mehr oder weniger mittellosen Beschuldigten in der Wohnung grosse Bargeldbeträge in teilweise auffälliger und für den Drogenhandel durchaus typischen Stückelung (u.a. 22 50-Franken- Noten) gefunden wurden. Zudem führte er bei der Anhaltung im Restaurant J._____