_», «V.________» und «AC.________» insofern handelt es sich also um Bezeichnungen von Haschischblöcken und nicht von möglichen Abnehmern). Alles deutet darauf hin, dass die Berechnungen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf grosser Mengen Haschisch stehen. Dass schon im früheren Strafverfahren, in dem es ebenfalls um Besitz von und Handel mit grossen Mengen Haschisch ging (und das am 3. Mai 2010 in einem Schuldspruch wegen teilweise gewerbsmässiger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mündete), Notizen mit ganz ähnlichen konspirativen Berechnungen zum Vorschein gekommen waren (edierte Akten