159) und das viele Verpackungsmaterial (Ass. D1, F1, F14, G3, H1, H3, H4, H6 und H13) weisen ebenfalls klar auf Portionierungs- bzw. Abpackungsarbeiten mit dem Ziel der Veräusserung hin. Auch die aufgefundenen Notizzettel lassen sich kaum anders als durch eine vorgängige rege Verkaufstätigkeit des Beschuldigten erklären. Zwar enthalten die Handnotizen keine Namen von Abnehmern, keine konkreten Bezugsmengen oder Preise. Weshalb der Beschuldigte, der ja sonst für sein alltägliches Leben nicht viel Geld zur Verfügung hatte, aus anderen Gründen solche deliktstypischen Berechnungen mit hohen vier- und fünfstelligen Beträgen (z.B. eine berechnete Summe von 52'000 auf pag.