Angesichts dessen, dass er eigenen Angaben zufolge nur ab und zu Marihuana bzw. Haschisch konsumierte (pag. 106, Z. 40) und die am 22. Juli 2018 (pag. 48) sowie bereits am 25. Juli 2017 (S. 4 und 6 des Anzeigerapports vom 26. Juli 2017 in den edierten Akten EO 17 8758) durchgeführten Drogen- Schnelltests hinsichtlich THC negativ ausfielen, fällt ein allfälliger Eigenkonsum mengenmässig auch überhaupt nicht ins Gewicht. Die weiteren Funde in seiner Wohnung wie die kleine Betäubungsmittelwaage (Ass. H9, pag. 177), das Vakuumiergerät (Ass. B3, pag. 159) und das viele Verpackungsmaterial (Ass.