10. Würdigung der Kammer 10.1 Die objektiven Beweismittel in ihrer Gesamtheit belasten den Beschuldigten nach Überzeugung der Kammer schwer. Es trifft zwar zu, dass die aufgefunden leeren Verpackungen kriminaltechnisch nicht darauf untersucht wurden, ob sie jemals mit Haschisch gefüllt waren.