126, Z. 44 ff.) und sie auch nach Beendigung der Beziehung noch Kontakt mit ihm gehabt (vgl. pag. 126, Z. 36) und sogar zwischendurch bei ihm geputzt und aufgeräumt habe (pag. 127, Z. 93 f.). Von allfälligen Drogengeschäften des Beschuldigten oder auch nur über seine Konsumgewohnheiten wollte sie aber nichts wissen bzw. beantwortete die entsprechenden Fragen nicht (vgl. pag. 127 f. Z. 106 ff.). Ganz offensichtlich wollte sie sich dazu lieber nicht äussern.