Wir glaubten, dass er auf den Strich geht um irgendwie Geld zu verdienen. Im Hinterkopf hatte man schon irgendwie Gedanken daran, dass er ja irgendwie Geld verdient.» (pag. 122, Z. 139 ff.) 9.3 Aussagen von N.________ Auch die Aussagen der in der delegierten Einvernahme vom 6. September 2018 als Auskunftsperson befragten N.________, die mit dem Beschuldigten von ca. 2013 bis 2015 liiert war (vgl. pag. 126, Z. 28 f.), geben punkto Betäubungsmittel keinerlei Aufschluss. Sie bestätigte zwar, dass er nie gearbeitet habe (pag. 126, Z. 44 ff.) und sie auch nach Beendigung der Beziehung noch Kontakt mit ihm gehabt (vgl. pag.