Er äusserte sich nur zum von seiner Mutter geerbten Betrag: Das sei ein Missverständnis gewesen, er sei sich vor der Vorinstanz beim Durchlesen des Protokolls nicht mehr sicher gewesen, aber es sei um CHF 60'000.00 gegangen (pag. 372, Z. 5 ff.). Gefragt, weshalb er das Geld kurzum wieder vom Konto abgehoben habe, sagte er, er habe es einfach bei sich haben wollen und es dann zum Leben, für Lebensmittelkosten gebraucht. Er habe damals bei Frau N.________ gewohnt, sie hätten es einfach zum Leben gebraucht (pag. 372, Z. 38 ff.). Die Ergänzungsfrage des Verteidigers, ob ihn die Bank etwas gefragt habe, bejahte er.