Immerhin bestritt er nie, dass die in der Wohnung gefundenen Notizzettel von ihm stammten. Erklären konnte oder vielmehr wollte er die Zahlen oder Abkürzungen dann aber nicht (vgl. Antworten auf Vorhalt der Handnotizen, pag. 111 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er zu den Vorwürfen gemäss Anklageschrift wiederum nichts. Auf Vorhalt der Aussagen des Wohnungsvermieters M.________, wonach dieser beobachtet habe, dass er (der Beschuldigte) manchmal nach Mitternacht nur kurz in die Wohnung gekommen und wieder gegangen sei, meinte er: «Ich bin unstetig, unruhig, das ist auch heute so.