384) sowie Postenauszüge eines auf ihn lautenden Kontos bei der F.________AG(Bank) (zunächst vom 15. August 2014 bis 14. September 2014 [pag. 396], später dann auf gerichtliche Aufforderung für die Jahre 2014 bis 2019 [pag. 449 ff.]) ein. Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass der Beschuldigte einziger Erbe seiner 2014 verstorbenen Mutter war. Aus der Erbmasse erhielt er am 15. August 2014 CHF 69'487.11 auf sein Konto überwiesen. Davon hob er CHF 69'000.00 in zwei Tranchen am 20. August 2014 (CHF 60'000.00) bzw. am 8. September 2014 (CHF 9'000.00) gleich wieder bar ab.