8. Objektive Beweismittel 8.1 Sichergestellte Betäubungsmittel und Betäubungsmittelutensilien Am Morgen des 22. Juli 2018 wurde der Beschuldigte im Restaurant J.________ in Bern durch die Polizei kontrolliert (pag. 2 ff.). Er führte ein Minigrip Haschisch und eine Barschaft von CHF 526.00, davon CHF 520.00 in Notengeld, mit sich (Effek- ten-Verzeichnis, pag. 9). Nachdem eine mit Einwilligung des Beschuldigten an seiner Meldeadresse an der K._______ (Adresse) in I.________ formlos durchgeführte Hausdurchsuchung noch ergebnislos verlaufen war (vgl. pag.