4. des Widerrufs der bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00 betreffend Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 12. Dezember 2017; 5. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände und der beschlagnahmten Geldbeträge von total CHF 5'860.00 und EUR 1'520.00 gemäss Ziff. V./1+2 erstinstanzliches Urteilsdispositiv. II.