Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 24. April 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Ziff. I. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 2. der Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von 8'562.8 Gramm Haschisch (brutto) und Konsum von Kokain und Marihuana gemäss Ziff. II./2+3 erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 3. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen);