zu einer Freiheitsstrafe von 155 Tagen, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 88 Tagen und unter Gewährung des bedingten Vollzuges mit einer Probezeit von 4 Jahren sowie verbunden mit der Weisung, sich weiterhin einer ambulanten Therapie zu unterziehen; zur Hälfte der vorinstanzlichen Verfahrenskosten. IV. Es seien die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ (neu) zu bestimmen. V.