vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich gewerbsmässig qualifiziert begangen, im Zeitraum von September 2017 bis am 22. Juli 2018 in Bern und C.________ durch Erwerb, Besitz und Veräusserung von 10.5 Kilogramm Haschisch (brutto) unter Ausrichtung einer Entschädigung und unter Ausscheidung der Hälfte der vorinstanzlichen Verfahrenskosten. III. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen