Gestützt auf den im Strafregisterauszug ersichtlichen Eintrag des Strafbefehls vom 7. Juni 2019 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte edierte der Verfahrensleiter bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg die entsprechenden Strafakten (LHA D 18 2152; pag. 444 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. Februar 2020 führte die Kammer schliesslich, wie es bereits in der Berufungserklärung beantragt worden war, nochmals eine Befragung mit dem Beschuldigten durch (pag. 470 ff.), wobei er zur Sache im Wesentlichen die Aussage verweigerte.