449 ff.) ein. Mit weiterer Eingabe vom 10. Februar 2020 liess der Beschuldigte ein Referenzschreiben des Sozialdienstes G.________ vom 6. Februar 2020 (pag. 462) sowie einen aktuellen Mietvertrag vom 30. Oktober 2019 (pag. 463 ff.) ins Recht legen. Die eingereichten Dokumente wurden zu den Akten erkannt (vgl. pag. 456 f. und 469). Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 22. Januar 2020, pag. 432 f.) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt