ein, verbunden mit dem Beweisantrag, diese Dokumente zu den Akten zu erkennen (pag. 382). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 28. Juni 2019 die Gutheissung dieser Beweisanträge, stellte ihrerseits aber den Antrag, es seien bei der F.________AG (Bank) die Bankunterlagen bzw. die Kontoauszüge des Beschuldigten für die Zeit vom 15. August 2014 bis Ende Juni 2018 zu edieren bzw. sei der Beschuldigte aufzufordern, diese Kontoauszüge einzureichen (pag. 390). Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 reichte der Beschuldigte den Detail- Postenauszug vom 15. August 2014 bis 14. September 2014 (pag.