3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit der Berufungserklärung reichte der Beschuldigte einen Erbenschein vom 2. Juli 2014 (pag. 383) und einen Auszug des auf die Erbengemeinschaft von E.________sel. lautenden Kontos bei der D.________ (Bank) (pag. 384) ein, verbunden mit dem Beweisantrag, diese Dokumente zu den Akten zu erkennen (pag.