Zum anderen wurde der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde. Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 9'524.60 (Ziff. II.1–3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 339).