Sie verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zum einen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wobei sie für eine Teilstrafe von 9 Monaten den Vollzug bei einer Probezeit von 5 Jahren aufschob, unter Anordnung von Bewährungshilfe für die Dauer der Probezeit und Anrechnung der Untersuchungshaft von 88 Tagen an die zu vollziehende Teilstrafe. Zum anderen wurde der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde.