1. Die Verfahrenskosten für das Neubeurteilungsverfahren von CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern. 2. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren eine Entschädigung von CHF 430.80 (inkl. MWST) ausgerichtet. IV. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Zürich, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nur Dispositiv)