Da der Beschuldigte im Berufungsverfahren einen vollumfänglichen Freispruch beantragt hatte, der Schuldspruch und die Strafe jedoch auch durch das Bundesgericht bestätigt wurden, ist er immer noch zu einem überwiegenden Teil als unterliegend zu betrachten. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf CHF 3‘000.00 bestimmt. Es erscheint angemessen, den Beschuldigten im Umfang von 5/6, ausmachend CHF 2‘500.00, zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von 1/6, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.