Die Kammer bestätigte damit das Urteil des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 26. Juli 2017 vollständig (pag. 193 f.). 2. Urteil des Bundesgerichts vom 29. April 2019 Gegen das Urteil der Kammer gelangte der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er beantragte die Aufhebung des Urteils der Kammer und einen Freispruch. Mit Urteil 6B_870/2018 vom 29. April 2019 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut und wies sie im Übrigen ab. Das Urteil der Kammer vom 27. Juli 2018 hob es auf und wies die Sache zu neuer Beurteilung der Kosten zurück (pag. 425).