1. Urteil der 1. Strafkammer vom 27. Juli 2018 Mit Urteil vom 27. Juli 2018 erklärte die Kammer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Rechtsüberholen auf der Autobahn. Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 1‘710.00, unter Aufschub des Vollzugs und Festsetzung der Probezeit auf drei Jahre, zu einer Verbindungsbusse von CHF 6‘840.00 sowie zur Bezahlung der gesamten erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 389). Die Kammer bestätigte damit das Urteil des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 26. Juli 2017 vollständig (pag.