nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (fedpol; Dispositiv und Urteilsbegründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)