22.5 hiernach) ist die Strafe bedingt auszusprechen. Die Kammer erachtet es als wahrscheinlich, dass der Widerruf eine Warnwirkung zeitigen und den Beschuldigten vor der Begehung weiterer Delikte abhaltend dürfte. Dem Beschuldigten ist für die Geldstrafe der bedingte Vollzug zu gewähren. Die Probezeit wird auf 3 Jahre angesetzt. 23.3 Widerruf Das Gericht widerruft die bedingte Strafe oder den bedingten Teil einer Strafe, wenn der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen begeht und deshalb zu erwarten ist, dass er weitere Straftaten verüben wird (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 aStGB).