Rund 1 Jahr später (am 11. März 2019) fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt. Auch diese Zeitspanne ist angesichts der notwendigen Organisation der Verhandlung (Terminabsprache mit Parteien) sowie der erforderlichen Vorbereitungen durch das Gericht (Aktenstudium und Abklärungen) angebracht. Die benötigte Dauer von rund 2 Monaten für die Erstellung der Urteilsbegründung (datiert vom 15. Mai 2019) ist ebenfalls gerechtfertigt. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand schliesslich am 22. November 2019 statt.