Damit rügt sie sinngemäss eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Die Tatsache, dass die Polizei zunächst sämtliche Kundgebungsteilnehmer identifizieren und hierzu vorweg umfangreiches Videomaterial sichten musste, rechtfertigt die Dauer von 1.5 Jahren bis der Beschuldigte ausfindig gemacht und (am 18. Mai 2017) mit der Eröffnung der Untersuchung konfrontiert werden konnte. Der Strafbefehl wurde am 11. Juli 2018 erlassen. Rund 1 Jahr später (am 11. März 2019) fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt.