24 schuldigte am 18. Mai 2017 in der vorliegenden Angelegenheit polizeilich befragt und ihm die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Landfriedensbruchs (und Ungehorsams gegen amtliche Verfügung) mitgeteilt wurde (pag. 7). Seit der letzten Verurteilung durch die Staatanwaltschaft Abteilung 3 Sursee vom 10. März 2017 ist er nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten (pag. 186 f.). Gemäss Leumundsbericht vom 10. Oktober 2019 (pag. 179 ff.) lebt der Beschuldigte nach wie vor in stabilen beruflichen und finanziellen Verhältnissen.