18. Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz (S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 140 f.) verwiesen werden. In Bezug auf das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ist festzuhalten, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist, aber mehrere Strafregistereinträge wegen Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) aufweist (pag. 186 f.). Zu beachten ist, dass die Widerhandlungen, welche zu den Verurteilungen 2 bis 4 führten, allesamt passierten, bevor der Be-