Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte stammt aus einem Hauptkonfliktort zwischen Kurden und Türken (pag. 101 Z. 4 f.) und hat in seiner Kindheit entsprechende Konflikte miterlebt (pag. 209). Er nahm aufgrund seiner kurdischen Herkunft und aus politischen Gründen an der Kundgebung teil. Er wollte gegen die Unterdrückung seiner Landsleute demonstrieren. Spätestens als er in Bern eintraf und sich zur Kundgebung begab, musste ihm allerdings bewusst sein, dass die Demonstration nicht friedlich verlaufen wird. Seine Beweggründe wirken sich daher nicht verschuldensmindernd aus.