Da vorliegend die Ausschreitungen mehrere Stunden andauerten, wurden die Friedensordnung und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Bestand erheblich tangiert. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Ausschreitungen insofern relativ harmlos verliefen, als es (soweit aktenkundig) weder zu grösseren Sachschäden noch zu gravierenden Körperverletzungen kam. Betreffend die Art und Weise der Tatbegehung ist zu beachten, dass der Beschuldigte blosser Mitläufer war. Er selbst war nie gewalttätig und verhielt sich, abgesehen von der Teilnahme am Sitzstreik, grundsätzlich passiv.