Diese Gesamtgeldstrafe ist in einem dritten Schritt für die bereits mit Strafbefehl vom 12. Mai 2016 rechtskräftig beurteilte fahrlässige Körperverletzung (= Grundstrafe) angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. 16. Einsatzstrafe für den Schuldspruch wegen Landfriedensbruch 16.1 Objektive Tatschwere Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien;