Art. 260 Abs. 1 aStGB durch die Anwendung von Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB allein nicht vollumfänglich erfasst werde (BGE 108 IV 176 E. 3b S. 179). 11.3 Subsumtion und Schuldsprüche Der Beschuldigte hat in Bezug auf den zweiten Sachverhaltsteil bzw. die Geschehnisse auf der Kirchenfeldbrücke durch sein Verhalten sowohl den Tatbestand des Landfriedensbruchs als auch denjenigen der Gewalt und Drohung gegen Beamte erfüllt. Er störte durch seine Teilnahme an ein und derselben öffentlichen Zusammenrottung den öffentlichen Frieden und behinderte gleichzeitig das Funktionieren der staatlichen Organe.