Auch am zweiten Sitzstreik nahm er wissentlich und willentlich teil, obwohl er die Ansammlung jederzeit ungehindert und gefahrlos via Casinoplatz hätte verlassen können. Kraft seines Mitmarschierens in der Gruppe und seiner Teilnahme am zweiten Sitzstreik erschien er für einen unbeteiligten Beobachter als Bestandteil der Zusammenrottung. Damit erfüllte er auch in Bezug auf den zweiten Sachverhaltsteil bzw. die Geschehnisse im Raum Kirchenfeldbrü-