Die polizeiliche Aufforderung, die Kundgebung aufzulösen, wurde ignoriert. Stattdessen hielten die Kundgebungsteilnehmer am Ende der Kirchenfeldbrücke (Seite Casinoplatz) einen (zweiten) Sitzstreik ab und griffen die Polizeikräfte und deren Fahrzeug an. Die Kundgebung stellte eine, von einer für die bestehende Friedensordnung bedrohlichen Grundstimmung getragene Ansammlung dar. Ihr konnte sich eine unbestimmte Anzahl beliebiger Personen anschliessen, so auch der erst später hinzugekommene Beschuldigte. Damit handelte es sich auch bei der eigentlichen Kundgebung um eine öffentliche Zusammenrottung i.S.v.