9.2 Subsumtion des ersten Sachverhaltsteils (Geschehnisse auf der Thunstrasse) Erwiesenermassen stand die kurdische Splittergruppe auf der Thunstrasse einer Gruppe türkischer Kundgebungsteilnehmer gegenüber und bewarf diese mit Gegenständen, während die anwesenden Polizeikräfte ein direktes Aufeinandertreffen zu verhindern suchten.