Obwohl der Beschuldigte bereits aus der Ferne beobachtet hatte, wie kurdische Kundgebungsteilnehmer einer Gruppe Türken gegenüberstanden und diese mit Gegenständen bewarfen und obgleich er sah, dass die Polizei ein direktes Aufeinandertreffen der beiden Gruppierungen zu verhindern suchte, begab er sich in die Splittergruppe der kurdischen Kundgebungsteilnehmer. Wenngleich er die Ansammlung jederzeit hätte verlassen können, verblieb er bis zu deren Auflösung um ca. 15:05 Uhr darin.