Er gelangte anschliessend über eine Seitenstrasse auf die Thunstrasse, auf welcher zu diesem Zeitpunkt eine Konfrontation zwischen einer kurdischen Splittergruppe und türkischen Kundgebungsteilnehmern im Gang war. Obwohl der Beschuldigte bereits aus der Ferne beobachtet hatte, wie kurdische Kundgebungsteilnehmer einer Gruppe Türken gegenüberstanden und diese mit Gegenständen bewarfen und obgleich er sah, dass die Polizei ein direktes Aufeinandertreffen der beiden Gruppierungen zu verhindern suchte, begab er sich in die Splittergruppe der kurdischen Kundgebungsteilnehmer.