11 schnitte (pag. 25 und 40 sowie Ziff. 7.2 hiervor) dokumentiert. Diese zeigen ihn in der vordersten Reihe der Gruppierung und als einer der wenigen sitzenden Kundgebungsteilnehmer am Ende der Kirchenfeldbrücke (Seite Casinoplatz). Gestützt auf die eigenen glaubhaften Aussagen des Beschuldigten, die durch die Angaben im Polizeirapport und die erwähnten Video-Bildausschnitte bestätigt werden, gilt der angeklagte – im Übrigen unbestrittene – zweite Sachverhaltsteil (Geschehnisse im Raum Kirchenfeldbrücke-Casinoplatz) als erstellt.