Angabe gemäss Polizeirapport]) verletzt. Die Anwesenheit des Beschuldigten auf der Kirchenfeldbrücke wird durch Video- Bildausschnitte (pag. 26 und 27), die ihn inmitten der sich in Richtung Casinoplatz bewegenden Demonstration in unmittelbarer Nähe des besagten Polizeifahrzeugs zeigen, belegt. Seine Teilnahme am zweiten Sitzstreik ist ebenfalls durch Bildaus-