100 Z. 29 f.). Auch habe er mitbekommen, dass sich eine Person vor einem Polizeifahrzeug hingelegt habe, damit dieses nicht habe wegfahren können. Als die Polizei die Person habe wegtragen wollen, hätten etliche Kundgebungsteilnehmer dies zu verhindern versucht und teils gegen das Polizeifahrzeug getreten (pag. 16 Z. 408 ff.). Er selber habe weder die Polizei angegriffen (pag. 10, Z. 86 und pag. 100 Z. 26 f.) noch gegen das Polizeifahrzeug getreten (pag. 16 Z. 425 f.). Am Sitzstreik sei er beteiligt gewesen (pag. 10, Z. 85 f. und pag. 100 Z. 26).