Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte nach seinem Eintreffen in Bern auf direktem Weg in die kurdische Splittergruppe im Bereich Thunstrasse/Helvetiaplatz begab (die zu diesem Zeitpunkt einer Gruppe türkischer Kundgebungsteilnehmer gegenüberstand und diese mit Gegenständen bewarf) und er bis zu deren Auflösung darin verblieb. Gestützt auf die eigenen glaubhaften Aussagen des Beschuldigten gilt der angeklagte erste Sachverhaltsteil (Geschehnisse auf der Thunstrasse) mithin als erstellt. 7.3.5 Zu den Geschehnissen im Raum Kirchenfeldbrücke-Casinoplatz (zweiter Sachverhaltsteil)