10 Seitenstrasse machte er kaum. Nichts anderes ergibt sich aus den in der oberinstanzlichen Verhandlung gemachten Aussagen des Beschuldigten, wonach er sein Auto parkiert und sich anschliessend (vermutlich unter Zuhilfenahme von Google Maps [pag. 200 Z. 31]) auf den Platz begeben habe, auf welchem gemäss Facebook die Demonstration stattgefunden habe (pag. 198 Z. 33 f.).