Vom Beschuldigten wurde auch nie etwas in diese Richtung geltend gemacht. Ausserdem ist seine in der polizeilichen Einvernahme gemachte Aussage bezeichnend, wonach er, auf der Thunstrasse angekommen, zunächst überall türkische Fahnen gesehen und türkische Parolen gehört habe und die kurdischen Kundgebungsteilnehmer sich weiter vorne befunden hätten (pag. 12 Z. 187 ff.; vgl. insbes. auch pag. 15 Z. 333 ff.: «Als ich von der Seitenstrasse auf die Thunstrasse kam, sah ich überall türkische Fahnen und hörte Parolen der Türken. 20, 30 Meter weiter vorne standen dann die Kurden und dazwischen, vor den Türken, standen Polizisten.