Oder anders ausgedrückt: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte das Bewerfen mit Gegenständen um 14:30 Uhr zwar mitbekommen, sich dann aber entfernt hätte (wohin denn?) und erst nach einer halben Stunde, als die Ausschreitungen vorbei waren und die kurdische Gruppe sich aufzulösen begann, zurückgekommen wäre. Ebenso wenig deutet etwas darauf hin, dass er über ein Seitensträsschen zum Helvetiaplatz gelangt wäre und dafür eine halbe Stunde gebraucht hätte. Vom Beschuldigten wurde auch nie etwas in diese Richtung geltend gemacht.